Hamburger Verhältnisse – voll krass!
Das Drama der Familie M. begann im
Dezember 2006. Sie war angezeigt worden. Der Vorwurf: sie hält
zwei Kampfhunde illegal in ihrer Wohnung, dazu 10 Welpen. Dem
Rollkommando der Polizei war sie nicht gewachsen, zeigte jedoch
Rassebeurteilungen ihrer Hunde, die darlegten, es handele ich um
Mischlinge, die nicht der Hamburger Kategorieliste zugeordnet werden
können: Unterschrieben von dem Amtstierarzt Dr. Horst und dem
Tierarzt Dirk Schrader.
Die Tiere mit ihren Welpen verschwanden
in dem bekannten Hamburger Tierheim in der Süderstraße, wo
sie bis heute einsitzen – alle.
Dem Gericht, welches
die Anklage gegen die Familie M. betreibt, wurde dargelegt, dass es
sich um einen Irrtum handeln müsse.
Die Jungtiere verdünsten
ihre Prägungsphase in einem Käfig – bis heute.
Die
von der verantwortlichen Behörde neu in Szene gesetzte
„Rassekommission“ urteilte unisono, es handele sich bei
den Tieren um Mischlinge der Kategorie I, also tatsächlich um
„gefährliche Hunde“ im Sinne des Hamburger
Hundegesetzes.
Eine „Rassekommission“, die im
Auftrage der Behörde für Gesundheit und Wissenschaft tätig
wurde, hat es in den vergangenen Jahren schon immer gegeben. Die mit
„Kompetenz“ ausgestatteten Herren waren der ehemalige
Tierärztekammer- Präsident und Amtstierarzt Dr. Adolf
Hövermann, der Hamburger Tierarzt i.R. Dr. Heino
Weber und der als „Harburger-Hundehalle-Meyer“
bekannte Klaus Meyer, ein berufsloser „Hundefreund“,
der seit der Einführung der Hundebeschlagnahme der Behörde
zu Diensten war, und das Hunde-KZ in Harburg managte.
Unzählige
Hunde verschwanden auf Grund deren „Rassebeurteilung“:
Das Tor zum Nirgendwo: das Tierheim Süderstraße
399.
Diejenigen, welche sich anheischig machten, die Hunde der
Familie M. als „gefährliche Hunde“ zu
klassifizieren, sind heute:
Der uns bekannte
„Harburger-Hundehalle-Meyer“ Klaus Meyer, Beruf:
ohne, Hauptstraße 16, 24616 Armstedt – Tel.
04324-880900
Der Rottweilerfan Henrik Bagdassarian,
Beruf: ohne, Wilstorfallee 27, 22549 Hamburg - Tel. 8295 32
Dr.
Imke Voth, Beruf: prakt. Tierärztin, Bornstr. 12, 20146
Hamburg – Tel 45 45 50
Sie wurden von der Behörde
für Gesundheit und Wissenschaft zu Experten ernannt, die
gerichtsverwertbar Auskunft darüber geben können und
sollen, ob es sich bei gewissen Hunden um gefährliche Tiere im
Sinne der Hamburger Gesetzgebung handelt…
Ich habe die
in der Behörde für solche Angelegenheiten zuständige
Person anrufen:
Frau Dr. Angelika Crowell Tel. 428 37 36 05 (persönlicher Anschluss in der BGW):
„ Wir haben diese
Personen ausgesucht, weil wir glauben uns auf sie verlassen zu
können..“
Auf meine Frage, wieso man in der Behörde
derartig brisante Aufgaben Personen überlässt, die über
keinerlei Qualifikation verfügen, antwortete sie: „ wir
sind schließlich eine Behörde und können das.“
Ich
habe die Kollegin Frau Dr.Imke Voth morgens um 8.00 Uhr
angerufen und sie gefragt, ob sie in der „Rassekommission“
Mitglied sei. Sie war sehr aufgeregt und verhielt sich wie ein
ertapptes Kleinkind: „Wieso, woher haben sie das denn? Das muss
ich erst mal überprüfen.“ Und legte auf. Sie war auch
nicht wieder zu erreichen. Jedesmal, wenn ich anrief, legte sie
auf.
Herrn Bagdassarian habe ich versucht telefonisch
zu erreichen, konnte aber nur mit seiner Frau sprechen. Ich habe ihr
gesagt. „Ich wünsche mir, dass ihr Mann damit aufhört.
Es nicht ehrenvoll für und im Sinne eine/r Behörde
zu arbeiten, die Recht von Unrecht nicht unterscheidet.“ Sie
wollte darüber mit ihrem Mann sprechen.
Den
„Harburger-Halle-Meyer“ habe ich nicht angerufen,
weil mir die Zeit dafür zu schade wäre.
Abgesehen
davon, dass die „Rassekommission der BGW“ durchaus
Ähnlichkeiten mit einem Kartell mit der Lizenz zum Töten
besitzt, hat lediglich die Kollegin Frau Dr. Imke Voth die
„Befähigung“, sich über Rassemerkmale
auszulassen. Die beiden übrigen Personen üben den
„tierärztlichen Beruf“ ohne Qualifikation und
Erlaubnis aber mit Billigung der BGW aus.
Nach dem
Tierschutzgesetz kann und darf nur ein approbierter Tierarzt
entscheiden, ob ein Wirbeltier nicht mehr leben soll. Aber auch hier
sind ethische und medizinische Grundsätze von elementarer
Bedeutung: Ein Tierarzt, der gegen grundsätzliche ethische
Normen des Berufsverhaltens verstösst und „Rasseurteile“
fällt, die folglich den Tod eines Lebewesens nach sich ziehen,
steht in „ehrenvoller Linie“ mit jenen, die vor mehr als
60 Jahren die verbrecherischen Rassegesetze der Nationalsozialisten
umsetzten.
Es stellt sich die Frage, weshalb Hövermann,
Weber und Voth die Grundsätze tierärztlichen Handelns
missachten und sich bei einem Arbeitgeber verdingen, der nach Ansicht
aller Hamburger Tierärzte unfähig ist, Unrecht von
Recht zu unterscheiden. Ist es etwa des Geldes wegen? Es stellt sich
zudem die Frage, was berufslose Männer ohne jegliche
Qualifizierung in einer „Mord-und Totschlags-Kommission“
der BGW zu suchen haben?
Hannah Arendt lehrt uns, dass wir
kein Recht auf Verantwortungslosigkeit haben.
Dirk Schrader,
Hamburg