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Vogelgrippe: Fragen an die Bundesregierung

Aufstallung und kein Ende….


Das Bundeswirtschaftsministerium sieht das Heil der Vogelgrippebekämpfung in der seit Jahren erfolglosen Aufstallung und Massentötung von Geflügel.

Dadurch wird die tierunwürdige Massengeflügelhaltung in Tierfabriken gefördert, während der artgerechten Freilandhaltung ein Riegel vorgeschoben wird.

Als Grund der Einstallung wird stets die inzwischen als Lüge entlarvte Vogelgrippevirusverschleppung durch Wild – und Zugvögel vorgegeben.

Gegen diese falsche Sichtweise und gegen die tierquälerische Aufstallung hat der Verband der Hühner - ,Groß – und Wassergeflügelzüchter (VHGW) stets ein Veto eingelegt – auch beim Diskussionsforum der Bundesfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin als der VHGW die Interessen und Probleme der Rassegeflügelzüchter dort aufzeigte.

Diese Diskussionsrunde hat Früchte getragen, denn inzwischen hat die Partei Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage zur Vogelgrippe an den Deutschen Bundestag eingebracht.

Dabei werden über die Aspekte der Freilandhaltung massiv die Interessen der Rassegeflügelzüchter angesprochen, aber auch spezielle Aspekte der Rassegeflügelzüchter, die mit ihren Zuchten zur Rassenerhaltung beitragen. Die Geflügel-Börse bietet Ihnen im Folgenden die überaus interessante Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, ebenso die Antworten wenn diese dann vorliegen. mvl

Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Undine Kurth(Quedlinburg), Ulrike Höfken, Cornelia Brehm, Hans –Josef Feli und Winfried Herrmann und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Übertragungswegen und Folgen für die Bekämpfungsstrategie

Seit dem 12.Dezember 2008 sind aufgrund amtlicher Anordnung im Landkreis Cloppenburg wegen Auftretens der Vogelgrippe (H5N3) 560.000 Puten getötet worden. Bis Ende Januar waren 33 Betriebe betroffen. Zudem wurden für ganz Niedersachsen die Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallungspflicht zurückgenommen. Die Wiederaktivierung der Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallungspflicht kann frühestens 21 Tage nach dem letzten Seuchenfall erfolgen.

In den Ländern der Europäischen Union wird bei Auftreten der niedrig-pathogenen Form von H5N3 sehr unterschiedlich vorgegangen.

In der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 17.12.2008 begründete das Ministerium die Keulungen und die Rücknahme der Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallungspflicht damit, daß aufgrund der hohen Geflügeldichte im Landkreis Cloppenburg die Gefahr von Mutationen zu hoch-pathogenen Formen von Vogelgrippe (HPAJ) besonders hoch sei.

Es ist weltweit bisher ein einziger Fall einer solchen Mutation von niedrig-pathogenen H5N3-Viren in eine hoch-pathogene Form bekannt, der sich 1961 bei Seeschwalben in Südafrika ereignete (Globig 2007).

Es handelt sich also offensichtlich um ein extrem seltenes Ereignis.

Immer wieder werden Wildvögel als Auslöser von Vogelgrippefällen genannt und vor allem auch für die Fernverbreitung verantwortlich gemacht.

Viele Wissenschaftler halten diese Sichtweise für zu einseitig. Mit Blick auf die Erfahrungen und Bewertungen asiatischer Ornithologen – in Asien tritt dieser Virustyp seit rund 10 Jahren auf – sei die Übertragung durch Zugvögel als Fernüberträger der Vogelgrippe eher gering.

Auch die Ergebnisse des nationalen und europäischen Wildvogel-Monitorings sprechen gegen die Vermutung, daß überwiegend Wildvögel die Vogelgrippe auf Nutzgeflügel übertragen.

Infizierte Wildvögel mit H5N3 sind in Deutschland seit Jahren nicht gefunden worden. Eine erhöhte Gefahr der Ansteckung besteht für Freilandhaltungen offensichtlich nicht, da es sich bei den seit Dezember 2008 im Kreis Cloppenburg betroffener Betrieben um Stallhaltungen handelt. Auch bei den in Deutschland aufgetretenen H5N1 – Fällen bei Geflügel waren überwiegend Stallhaltungen betroffen.

Trotzdem hält die Bundesregierung an der allgemeinen Stallpflicht fest. Zudem sind die Freilandhalter im Gegensatz zu den Betrieben von industrieller Tierhaltung verpflichtet, ihre Tiere regelmäßig auf Vogelgrippe zu untersuchen, was einen weiteren Wettbewerbsnachteil darstellt.

In einer aktuellen Veröffentlichung (Januar 2009: Harder et at 2009) des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) wird dargestellt, daß aufgrund der ungenügenden Untersuchungen in industriellen Mastentenhaltungen in Bayern hoch-pathogene H5N1-asia-Viren nicht nur monatelang zirkulieren konnten (zwischen Juni 2007 und September 2007), sondern auch mehrmals virenverseuchtes Entenfleisch unkontrolliert in den Handel gelangte!!!

Tierschutzverbände, unabhängige Wissenschaftler und Freilandhalter fordern ein Ende der allgemeinen Stallpflicht, intensivere Kontrollen in der industriellen Geflügelproduktion, eine Forderung der nachhaltigen, seuchenhygienisch und ökologisch verträglichen Geflügelhaltungen, mehr Transparenz bei der Arbeit des FLI als nationalem Referenzlabor für Aviäre influenza, eine vorbehaltlose Forschung zu allen möglichen Ausbreitungswegen der Vogelgrippe und eine engmaschige Überprüfung potentieller Ausbreitungswege von Krankheitskeimen im Geflügelhandel.

Außerdem sollten alle Untersuchungsergebnisse, auch Zwischenergebnisse, zeitnah veröffentlicht werden.


Wir fragen die Bundesregierung


Aktueller H5N3-Ausbruch im Landkreis Cloppenburg

1

a)

Welche Gefahren gehen nach Auffassung der Bundesregierung von H5N3-Virus aus?


b)

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß beim Auftreten der niedrig-pathogenen Form des H5N3-Virus die gleichen Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, wie beim Auftreten des H5N1-Virus und wenn ja, warum ?


c)

Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob im Falle des Auftretens von H5N3 und anderen niedrig-pathogenen Influenzaviren eine Aufstallpflicht nur ausnahmsweise und in konkret begründeten Fällen ausgesprochen werden darf?

2


Wie viele Tiere welcher Art wurden seit Auftreten von H5N3 im Landkreis Cloppenburg gekeult und nach welcher Tötungsmethode?

3


Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Infektionswegen, der seit Dezember 2008 auftretenden H5N3-Infektion im Landkreis Cloppenburg vor und leitet die Bundesregierung daraus Konsequenzen für ihre Vogelgrippebekämpfungsstrategie ab?

4


Wurden aktuell Wildvögel mit H5N3-Infektionen in betroffenen und den angrenzenden Landkreisen gefunden?

5


Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das niedersächsische Landwirtschaftsministerium in Sorge um mögliche fehlende Kapazitäten an Tierkörperbeseitigungsanlagen in Niedersachsen Überlegungen anstellt, die getöteten Tiere in den Ställen zu kompostieren (das hieße: „das Material wird aufgeschichtet, mit Stroh und Folie abgedeckt und sich dann selbst überlassen“), und hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen mit dem Seuchenrecht für vereinbar?

Stand der Forschung zur Verbreitung von Vogelgrippe

6


Welche Ergebnisse aus dem Wildvogel-Monitoring zu Vogelgrippe in Deutschland liegen der Bundesregierung vor und wie bewertet sie diese?

7


Warum werden die Ergebnisse aus dem Wildvogel-Monitoring nicht zeitnah veröffentlicht?

8

a)

Welche grundsätzliche Haltung nimmt die Bundesregierung zu der Annahme ein, daß die Vogelgrippe durch Wildvögel verbreitet werde?

b)

Hält die Bundesregierung die starke Fixierung auf Zugvögel als Langstreckenüberträger von Vogelgrippe-Viren noch für gerechtfertigt?

9


Welche Forschungsprojekte unterstützt die Bundesregierung hinsichtlich der Erforschung anderer möglicher Übertragungswege der Vogelgrippe?

10

a)


Ist es nach Auffassung der Bundesregierung denkbar, daß ein Austrag von Vogelgrippe-Viren aus Tierhaltungen (z.B. auch über Auslagerung von Einstreu) oder Brütereien in der Natur möglich ist, also ein Infektionsweg von Nutztieren auf Wildvögel und finden hierzu entsprechende Forschungen statt?


b)

Fördert die Bundesregierung solche Forschungen?

c)

Wird sie gegebenenfalls solche Forschungen anregen?

11


Wie erklärt die Bundesregierung, daß die Ausbreitungswege der Seuche nicht den Zugruten der Wasservögel folgen?

12


Wie bewertet die Bundesregierung den Tatbestand, daß in den weltweit umfangreichen Proben von gesunden flugfähigen Wildvögeln, die getestet wurden, keine positiven Befunde von H5N1 feststellbar waren (bis auf 6 Enten in Südostchina, bei denen eine gerade erfolgte Infektion anzunehmen war)?

14


Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung für das Auftreten und die Verbreitung der Vogelgrippe die weltweiten Geflügeltransporte (Küken) bzw. Transporte von Geflügelteilen und Produkten sowie der Fernosttourismus?

15

a)

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß es enorme Unterschiede im Auftreten von Vogelgrippe (H5N1) zwischen benachbarten Ländern gibt, die unterschiedliche Importbestimmungen und Kontrollen des landeseigenen Geflügelbestandes haben, aber auch Verschiedenheiten im landesinternen Transport?


b)

Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, daß die Geflügelpest (H5N1):

z.B. kaum oder gar nicht in Japan, Südkorea, Malaysia, Philippinen, Neuseeland oder Australien vorkommt, obschon Millionen von Zugvögeln auch aus Seuchengebieten dort hinziehen, in China und Thailand hingegen H5N1 in den Geflügelhaltungen weit verbreitet ist?

16


Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Laos, nachdem es Geflügelimporte aus Thailand unterbunden hat, seitdem weitgehend von der Vogelgrippe verschont geblieben ist?

Vogelgrippe in Deutschland

17

a)

Wie viele Fälle von Vogelgrippe wurden 2008 in Deutschland festgestellt?


b)

Wie viele davon bei Wildvögeln?


c)

Wie viele bei Freilandhaltung?


d)

Wie viele bei intensiver Stallhaltung?

18


Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die meisten Ausbrüche von Vogelgrippe in Europa bei Geflügel in den letzten 5 Jahren in ordnungsgemäß aufgestallten Geflügelhaltung aufgetreten sind, und wenn ja, welche Schlußfolgerungen zieht sie hieraus?

19


Plant die Bundesregierung in Folge der von führenden Mitarbeitern des FLI in aktuellen Veröffentlichungen vorgebrachten Kritik, daß industrielle Geflügelhaltungen unzureichend kontrolliert werden, eine Änderung der Geflügelpest – Verordnung, um industrielle Tierhaltungen engmaschiger auf das Vorkommen von Vogelgrippe zu untersuchen und Ausbrüche von Vogelgrippe früher zu erkennen und wenn nein, warum hält sie dies nicht für nötig?

20


Wird die Bundesregierung unter Abwägung der Ergebnisse aus dem Wildvogel-Monitoring und an derer wissenschaftlicher Untersuchungen zu den Übertragungswegen der Aviären Influenza die allgemeine Aufstallungspflicht in der Geflügelpestverordnung aufheben oder lockern, und wenn nein warum nicht?

21


Welche wirtschaftlichen Konsequenzen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aus unbefristeten Aufstallpflichten für die artgerechte Freilandhaltung ergeben?

22


Wie viele Betriebe haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit 2005 die Freiland- bzw. Ökohaltung von Geflügel aufgrund der allgemeinen Aufstallungspflicht aufgegeben?


23


Welche finanziellen Belastungen kommen nach Schätzung der Bundesregierung auf Freilandhalter infolge der Aufstallungspflicht zu (z.B. durch die Einrichtung von Kaltscharrräumen, durch die Einstufung bisheriger Freiland-Eier als Bodenhaltungs-Eier, Verdienstausfälle) und erhalten die geschädigten Betriebe einen finanziellen Ausgleich?

24


Welche finanziellen Mehrbelastungen kommen nach Schätzung der Bundesregierung auf FreilandGeflügelhalter zu durch die regelmäßigen Pflichtuntersuchungen auf Aviäre Influenza, und wie werden diese Mehrbelastungen kompensiert?

25


Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß unter den Bedingungen des Aufstallungsgebotes eine artgerechte Tierhaltung nicht möglich ist, und wenn nein, warum nicht?

26

a)

Welche Tierschutzprobleme treten nach Kenntnis der Bundesregierung auf, wenn Tiere aus Freilandhaltung dauerhaft in Stallanlagen gehalten werden?


b)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Tiere aus Freilandhaltung, deren Immunsystem durch Aufenthalt im Freien bei tages- und UV-Licht gestärkt ist, durch eine dauerhafte Einsperrung erheblich belastet und krankheitsanfälliger werden, und wenn nein, warum nicht?


c)

Stimmt sie der Auffassung zu, daß Stallhaltung für Wassergeflügel wegen der bekannten gravieren den Nachteile für die Tiergesundheit fast undurchführbar ist, und wenn nein, warum nicht?

27

a)

In welchen europäischen Ländern wird derzeit eine unbefristete Aufstallpflicht vorgegeben?


b)

Wie wird die Aufstallungspflicht in diesen Ländern umgesetzt?


c)

Welche Länder haben eine solche Pflicht, ganz oder teilweise, wieder aufgehoben und aus welchen Gründen erfolgte dies?

28


Wie sieht nach Ansicht der Bundesregierung eine langjährige Vogelgrippe-Bekämpfungspolitik aus, die auch die Geflügelhaltung in Freilandhaltung weiterhin ermöglicht?

29


Ist nach Ansicht der Bundesregierung bei Fortführung der Aufstallungspflicht die Freilandhaltung in Deutschland zukünftig noch möglich und wirtschaftlich?

30

a)

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Hobbyhalter und Rassegeflügelzüchter ihre Geflügelhaltungen infolge der Aufstallungspflicht aufgeben mußten?


b)

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß einige seltene Geflügelrassen inzwischen extrem gefährdet oder unwiederbringlich verloren sind?

31


Wie bewertet die Bundesregierung die im März 2008 vom Institut für Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten (ISPA) der Universität Fechta vorgelegten Untersuchungsergebnisse, denen zufolge von 221 Geflügelbetrieben aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern 60% aller Geflügelställe vor der Neubelegung nicht desinfiziert wurden (72% der Hühnermastbetriebe, 75% der Junghennenbetriebe, 42% der Putenställe und 68% der Legehennenbetriebe führten keinerlei Desinfektionsmaßnahmen nach der Ausstallung bzw. vor der Neueinstallung durch), und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?

32


Wurden in den letzten 5 Jahren irrtümlich Ausbrüche von Vogelgrippe amtlich festgestellt, aufgrund von widersprüchlichen, unsicheren oder fehlerhaften Laborbefunden und welche Entschädigungen erhielten die geflügelhaltenden Betriebe, die als Folge dieser irrtümlichen Diagnosen von Bekämpfungsmaßnahmen (Keulung, Aufstallgebot etc.) betroffen waren?

33

a)

Sind der Bundesregierung Hinweise bekannt, daß die amtlich festgestellten Ausbrüche von HPAI H5N1 asia in Wickerdorf (Kreis Saalfeld/Thüringen im Juli 2007) und Markersdorf (Kreis Görlitz/Sachsen im Oktober 2008) möglicherweise auf Laborfehlern der untersuchenden Behörden beruhen z.B. durch versehendliche Kontamination von Proben mit H5N1-Viren?


b)

Wie häufig kommt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu unterschiedlichen Laborbefunden bei Untersuchungen in Landesinstituten und dem FLI?

34

a)

Was weiß die Bundesregierung über den europaweiten, uneingeschränkten Verkauf von 1411 Tonnen teilweise von H5N1 asia infizierten Enten stammenden Fleisches aus einem Kühllager in Erlangen nach dem Auftreten der Vogelgrippe H5N1 in Mittelfranken und Oberbayern 2007?


b)

Wie positioniert sie sich zu dem Verdacht, daß durch dieses Vorgehen Vogelgrippe-Ausbrüche u.a. in Brandenburg (Dez. 2007), in Tschechien (Juli 2007) und Polen (Dez. 2007) ausgelöst wurden, und welche Konsequenzen will sie daraus ziehen?

35


Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um im Bereich der Tierseuchenbekämpfung im Allgemeinen und der Vogelgrippebekämpfung im Besonderen eine seriöse, nicht auf Spekulationen beruhende, umfassende Informationspolitik sicherzustellen?

36


Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Arbeit des FLI transparenter zu gestalten und unabhängigen Wissenschaftlern besseren Zugang zu den Untersuchungsergebnissen des FLI (z.B. epidemiologische Berichte zu Ausbrüchen, genetische Analysen von Virenstämmen) zu ermöglichen?


Berlin, den 19.Febr. 2009 Renate Künast, Fritz Kühn und Fraktion B 90/Die Grünen